Schulpflegschaft

Liebe Eltern der SchülerInnen an der Schule an der Ruhr,

neben dem elterlichen Zuhause ist die Grundschule für unsere Kinder der Lebensmittelpunkt. Lernen und Leben wird gelehrt. Hier wird das Fundament für das weitere Leben gelegt. Somit ist die Zeit Ihres Kindes in der Grundschule die wesentliche Zeit. Diese Zeit zu gestalten ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern. Gute Fundamente werden nur im konstruktiven Miteinander entwickelt.In ihren Klassen haben Sie Klassenpflegschaftsvorsitzende und deren Vertreter in die Schulpflegschaft gewählt.Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern in der Schule über die Klassenebenen hinaus.Nach dem Gesetzestext soll die Schulpflegschaft die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fördern und die Interessen der Eltern bei der Erziehungs- und Bildungsarbeit vertreten. Die Schulpflegschaft tagt in der Regel zwei Mal im Jahr. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Schulpflegschaft beratend teil.

Diese Personengruppe wählt in ihrer ersten Sitzung des jeweiligen Schuljahres den oder die Schulpflegschaftsvorsitzende(n) und den / die Vertreter(in).
Die Aufgaben der Schulpflegschaft beinhalten u.a. die Beratung aller wichtigen Angelegenheiten (Förderkonzepte, OGS Konzepte, Änderung des Schulprogramms) in der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium der Schule. Sie berät und beschließt über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule, und ist dabei das einzige Gremium, das bindende Beschlüsse für Unterricht und Zusammenleben in der Schule fassen kann.Darüber hinaus organisiert und koordiniert die Schulpflegschaft die Mitarbeit der Eltern bei vielen Veranstaltungen (Schulfest, Adventsbasar, Einschulung, etc.).Als Interessenvertreter der Eltern und somit auch der Kinder der Schule an der Ruhr hat die Schulpflegschaft immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Eltern.

Umfassendes Informationsangebot für Eltern gibt es auch im Internet unter: www.bildungsportal.nrw.de. Dort finden sich Informationen zum Schulrecht mit Gesetzestexten, Abrufmöglichkeit von Broschüren und viele weitere Informationen rund um die Schule.Aus dem Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) ergeben sich die Rechte und Möglichkeiten der Schulpflegschaft, die die Interessen der Erziehungsberechtigten vertreten soll.Die Schulpflegschaft kann somit als Bindeglied zwischen Eltern (Kindern) und der Schule bezeichnet werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Anregung und Herausforderung.